zurück
Programm für die Prüfung und Berechnung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Copyright 2003 Online Verlag rechtHeilbronn.de
Die Bewilligung durch das Gericht hängt davon ab,
- dass der Antragsteller bedürftig ist (geringes Einkommen, kein Vermögen)
- dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist
- das entsprechende Formular mit Belegen und Antragsschrift beim Gericht eingereicht wird.
Hinweise: Bitte kein "Komma" verwenden. Trennen Sie Kommastellen mit einem Punkt - oder keine Kommastellen eingeben ! Tausender nicht trennen ! Die Bewilligung hängt von sehr vielen Faktoren ab. Dieses Programm verwendet eine vereinfachte Darstellung.
Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen beträgt:
Abzüge gemäß § 76 II Bundessozialhilfegesetz (BSHG) :
Erwerbsfreibetrag bitte Zutreffendes auswählen
Verbleibender Einkommensbetrag
Freibetrag §§ 115 I ZPO, 76 II 2a BSHG (Sozialhilfegesetz) Stand Juli 2002
Sind Sie gegenüber dem Ehepartner unterhaltspflichtig ?
Sind Sie gegenüber Kindern zum Unterhalt verpflichtet ? Gegenüber wie vielen Kindern ? Bitte Anzahl eintragen (Freibeträge Stand Juli 2002)
Wie hoch sind Ihre monatlichen Aufwendungen für Kaltmiete und Heizung ?
Wie hoch sind Ihre monatlichen Abzahlungsverpflichtungen (Ratenkredite usw.)
Ergebnis: Ihr nach § 115 ZPO einzusetzendes Einkommen beträgt.........
Höhe der eventuell zu zahlenden Monatsrate
Amtliches Vormular für Prozesskostenhilfe (download .pdf )